Geschäftsbedingungen

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, Zitate, andere Transaktionen usw. zwischen Aquapurität. und die andere Partei, die in irgendeiner Form eingegeben oder ausgeführt wird (mündlich, telefonisch, mail, fax, E-Mail usw.).

 

Artikel 1. Umfang

 

1. In diesen allgemeinen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Definitionen:

 

der Lieferant: Das private Unternehmen mit begrenzter Haftung nach niederländischer Recht ("BVBA") Aquapurity, etabliert und arbeitet in Oostzaan;

 

Andere Partei: Die andere Partei des Lieferanten (zum Beispiel ein Käufer).

 

2.. Alle Abweichungen von und/oder Ergänzungen dieser allgemeinen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich zwischen dem Lieferanten und der anderen Partei schriftlich vereinbart werden, und gelten außerdem nur für die spezifische Vereinbarung, für die die Abweichungsbestimmungen abgeschlossen wurden, und gelten für die allgemeinen Bedingungen des Lieferanten. Alle anderen allgemeinen Bedingungen oder Bestimmungen, einschließlich der von der anderen Partei, die hiermit ausdrücklich ausgeschlossen sind, es sei denn, der Lieferant akzeptiert diese allgemeinen Bedingungen oder Bestimmungen ausdrücklich schriftlich.

 

3. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten des Lieferanten. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den allgemeinen Bedingungen und denen der Lieferanten haben die vom Lieferanten angewendeten Bedingungen.

 

V.

 

Artikel 2. Angebot, Akzeptanz und Schlussfolgerung der Vereinbarung

 

1. Alle Zitate sind ohne Verpflichtung, es sei denn, sie enthalten einen Zeitraum für die Annahme. Wenn ein Zitat ein No -Obations -Angebot enthält und die andere Partei dies akzeptiert, hat der Lieferant das Recht, das Angebot innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme zurückzuziehen.

 

2. Die Parteien können unter keinen Umständen eine Vereinbarung abschließen, aber nachdem der Lieferant eine Bestellung von der anderen Partei erhalten und schriftlich angenommen hat (per Post, Fax oder E-Mail). Wenn die Anordnung der anderen Partei vom Zitat des Lieferanten abweicht, können die Parteien in keiner Weise eine Vereinbarung abschließen, es sei denn, der Lieferant genehmigt diese Abweichung aus dem Zitat ausdrücklich und schriftlich.

 

3. Änderungen am Zuordnung Bindden -Lieferanten, obwohl der Lieferant ein Angebot herausgegeben hat, erst nachdem der Lieferant es innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Arbeiten schriftlich angenommen hat, unabhängig davon, ob die Arbeiten innerhalb von acht (8) Tagen begonnen haben. Tage nach Erhalt. Offensichtliche Fehler, einschließlich typografischer Fehler, werden ignoriert und durch korrekte Formulierung ersetzt. Diese Fehler können nicht zu einer Haftung führen.

 

V.

 

5. Die andere Partei hat nur das Recht, die Vereinbarung im Falle erheblicher Abweichungen zwischen den gelieferten Produkten und den Bildern, Zeichnungen usw. zu kündigen.

 

Zusätzlich zu den im vorherigen Satz genannten Fällen haftet der Lieferant weder für diese Fehler oder Abweichungen noch hat die andere Partei das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.

 

6. Sofern nicht anders vereinbart, alle Preise, wie in den Angeboten angegeben, ohne Rabatte und einschließlich der Mehrwertsteuer oder der Ausschluss anderer Steuern oder Steuern.

 

7. Wenn das Produkt in ein Nicht-EU-Land gesendet werden muss, wird der Preis für Mehrwertsteuer oder Einfuhrzölle ausgeschlossen. Die andere Partei ist für die Abwicklung von Mehrwertsteuer- und Einfuhrpflichten bei den örtlichen Behörden verantwortlich.

 

Artikel 3. Lieferung

 

1. Die Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Lieferant die volle Zahlung erhalten hat. Die vom Lieferanten angegebenen Lieferzeiten sind keine tödlichen Perioden, sondern immer ohne Verpflichtung. Trotzdem wird der Lieferant alle Anstrengungen unternehmen, um es so weit wie möglich zu respektieren.

 

2. Eine verspätete Lieferung durch den Lieferanten berechtigt den Käufer in keinem Fall, eine Entschädigung, die Ablehnung der Waren oder die gesamte oder teilweise Beendigung der Vereinbarung zu beantragen.

 

3. Der Lieferant ist berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise so auszuführen, dass die Waren allmählich verfügbar werden. Sobald ein Teil einer Bestellung geliefert wurde, hat der Lieferant Anspruch auf die Zahlung dieser Lieferung gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen.

 

Artikel 4. Akzeptanz

 

1. Die andere Partei hat nicht das vom Lieferant gelieferte Waren, die vom Lieferanten geliefert werden.

 

2. Sofern nicht anders vereinbart, erhält die andere Partei die abgeschlossene Bestellung unmittelbar nach der Vorbereitung oder wird der anderen Partei zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Teile von Aufgaben.

 

3. Wenn der Lieferant aufgrund der Nicht-Annahme vollständig oder zum Teil in der Lagerung aufgrund der im vorherigen Absatz erwähnten Nichtbeschaffung berechtigt ist, ist der Lieferant berechtigt, die mit der anderen Partei verbundenen Kosten zu berechnen.

 

V. in nicht einjähriger Merkmal ausgestellt werden, um in nicht -jährlichem Merkmal in nicht ordnungsgemäßem Bestellung in Nichtbestellung zu bestellen. Verletzung.

 

Artikel 5. Force Majeure

 

1. Wenn es einen Mangel gibt, der nicht auf den Lieferanten zurückzuführen ist und es andere Umstände einer solchen Art gibt, von der der Lieferant nicht vernünftigerweise die Vereinbarung erfüllen kann (auch wenn der Lieferant aufgrund seiner eigenen Lieferanten nicht liefern kann, unabhängig von den Gründen dafür), wird die Lieferverpflichtung ausgesetzt und die Lieferung wird ausgesetzt.

 

2. Wenn die Verlängerung der Lieferzeit mehr als drei (3) Monate beträgt, hat der Lieferant das Recht, die Vereinbarung für den noch nicht ausgeführten Teil (ganz oder teilweise) zu kündigen, ohne dass die andere Partei Anspruch auf eine Entschädigung hat.

 

3.. Onder de Betekenis van ’niet-oserekenbare tekortkoming’ wordde mine Verstaan ​​BedrijfSstoring (Zoals als Gevolg van Oorlog, Rellen brand, kapotte machines en andere ongevallen, stakingen, overheidsmaatregelen en soortgelijke omstandigheden die de normale bedrijfsvoering verstoren en de uitvoering van de opdracht vertragen of redelijkerwijs onmogelijk as well as all circumstances, whether or not foreseeable, outside of the supplier who temporarily or Behindere die Lieferung des Auftrags dauerhaft.

 

Artikel 6. Abzugsrecht

 

1. Beim Kauf von Produkten vom Lieferanten hat die andere Partei die Möglichkeit, die Vereinbarung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Gründe aufzulösen. Diese Kühlungspanne beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts von der anderen Partei oder einem von der anderen Partei im Voraus benannten und dem Lieferanten gemeldeten Vertreter.

 

2. Die andere Party wird das Produkt und die Verpackung während der Kühlungspanne mit Sorgfalt übernehmen. Die andere Partei wird das Produkt nur auspacken oder verwenden, sofern dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob es das Produkt behalten möchte. Um das Rückzugsrecht zu nutzen, wird die andere Partei das Produkt mit allen gelieferten Zubehör zurückgeben, unbeschädigt, unbenutzt und in der ursprünglichen Verpackung mit unbeschadeter Versiegelung dem Unternehmer gemäß den klaren und angemessenen Anweisungen des Unternehmers. .

 

3. Um das Rückzugsrecht zu verwenden, muss die andere Partei den Lieferanten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Produkts darüber informieren. Der Verbraucher wird den Lieferanten über diese Absicht per E-Mail informieren. Nachdem die andere Partei bekannt gemacht hat, das Rückzugsrecht zu nutzen, muss die andere Partei das Produkt innerhalb von vierzehn (14) Tagen zurückgeben. Die andere Partei muss eine rechtzeitige Rückgabe der gelieferten Waren nachweisen, beispielsweise mit einem Nachweis der Terpost -Lieferung.

 

4. Wenn die andere Partei nach den in den Absätzen 2 und 3 genannten Perioden nicht das Auszugsrecht nutzen oder das Produkt an den Lieferanten zurückgesendet hat, ist der Kauf abgeschlossen.

 

5. Rückgabelieferungen mit einem Wert über 50 € werden per Einschreiben gesendet.

 

6. Die andere Partei trägt die Kosten und Risiken für Produkte, die nach Erhalt durch den Lieferanten unvollständig oder beschädigt sind.

 

Artikel 7. Kosten für das Abhebungsrecht

 

1. Bei der Ausübung seines Rückzugsrechtes trägt die andere Partei die Kosten der Rücksendung.

 

2. Wenn die andere Partei den Kaufpreis für das verkaufte Produkt bereits gezahlt hat, wird der Lieferant diesen Betrag so schnell wie möglich zurückzahlen, aber spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Auszahlung. Vor einer Erstattung muss der Lieferant zunächst das Produkt zurückerhalten. Der Lieferant haftet nicht für Produkt- oder Verpackungsschäden, einschließlich Diebstahl oder Verlust, die sich während der Rückgabeversorgung ergeben. Wenn das Produkt nicht gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen eingegangen ist, wird der Kaufpreis nicht erstattet.

 

3. Wenn die andere Partei das Abhebungsrecht missbraucht, hat der Unternehmer das Recht, dem Verbraucher alle damit verbundenen Kosten zu berechnen.

 

Artikel 8. Ausschluss des Rückzugsrechtes

 

1. Der Lieferant kann das Recht auf Auszahlung der anderen Partei für Produkte ausschließen, wie in Absatz 2 dieses Artikels beschrieben. Der Ausschluss des Abhebungsrechtes gilt nur dann, wenn der Lieferant dies eindeutig im Abhebungsrecht festlegt

2. Ausschluss des Abzugsrechtes ist nur möglich für: gemäß den Anweisungen der anderen von Parteien hergestellten Produkte (maßgeschneiderte Produkte); D. Produkte, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben;

e. Versiegelte Produkte, die nicht für die Rückkehr geeignet sind oder deren Siegel aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen gebrochen wurde;

F. Produkte, die nach der Lieferung nach ihrer Natur unwiderruflich mit anderen Produkten gemischt sind;

G. Versiegelte Audio-/Videoaufnahmen und Software, deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde;

H. Zeitungen, Zeitschriften oder Magazine mit Ausnahme von Abonnements dazu;

 

B. Abkommen, die während einer öffentlichen Auktion abgeschlossen wurden. "Öffentliche Auktion" wird als Verkaufsmethode verstanden, bei der der Unternehmer Produkte, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen für den persönlichen Verbraucher anbietet oder die Möglichkeit hat, bei der Auktion unter Anleitung eines Auktionators persönlich anwesend zu sein, und bei der der erfolgreiche Bieter verpflichtet ist, die Produkte, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen zu kaufen.

 

 

C. Vereinbarungen in Bezug auf Freizeitaktivitäten, wenn in der Vereinbarung ein bestimmter Datum oder eine bestimmte Zeit für die Umsetzung vorgesehen ist;

 

 

 

- Der Verbraucher hat erklärt, dass er oder sie das Recht zum Rückzug dafür verliert.

 

 

 

ich. Lieferung digitaler Inhalte als bei einem Materialträger, jedoch nur wenn: - die Implementierung hat mit der expliziten vorherigen Genehmigung des Verbrauchers begonnen; Und

 

Artikel 9. Garantie

 

1. Während eines bestimmten Zeitraums von einem (1) Jahr nach der Lieferung garantiert der Lieferant, dass die vom Lieferanten gelieferten Waren frei von Fertigungs- und Materialfehlern sind. Diese Garantie deckt keine Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar sind.

 

2. Die Garantie deckt keine Mängel ab, die in oder in Teil oder in einem Teil von:

 

A. Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsanforderungen;

 

B. Verwendung des Produkts, das unangemessen ist oder nicht, gemäß seiner normalen Verwendung davon;

 

C. Normaler Verschleiß;

 

D. Montage, Änderung, Installation und/oder Reparatur des Produkts durch die andere Partei und/oder Dritte;

 

e. elektrische Schädigung infolge der falschen Verwendung des Produkts;

 

F. Anwendung durch den Lieferanten einer staatlichen Regulierung in Bezug auf die Art und Qualität der verwendeten Materialien;

 

G. Auf Wunsch der anderen Partei, Waren, Materialien und/oder Arbeitsmethoden zur Verarbeitung.

 

3. Der Lieferant erwirbt das Eigentum an ersetzten Waren und Teilen.

 

V. In allen Fällen stellt der Lieferant fest, ob der Defekt ein technischer Defekt ist. Im Falle eines Defekts muss die andere Partei zuerst den Lieferanten kontaktieren. Wenn die andere Partei den Defekt nach Beratung des Lieferanten nicht lösen kann, kann die andere Partei das Produkt an den Lieferanten zurückgeben. In diesem Fall zahlt die andere Partei die Transportkosten im Voraus. Wenn ein Defekt ein technischer Fehler zu sein scheint (nach Ansicht des Lieferanten), repariert oder ersetzt der Lieferant das Produkt ohne zusätzliche Kosten und mit Erstattung der Transportkosten. Die andere Partei wird das Produkt für den Transport ordnungsgemäß verpacken. In allen Fällen basiert das Transportrisiko auf der anderen Partei.

 

5. Die Garantie verfällt, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung und/oder diesen allgemeinen Bedingungen nicht einhält.

 

6. Eine Berufung an die Garantie entlastet die andere Partei nicht von ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung und/oder diesen allgemeinen Bedingungen.

 

7. Die andere Partei verzichtet hiermit auf alle Ansprüche und Theorien über die Haftung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die sich aus dem Vertrag, einem rechtswidrigen Gesetz, einer strengen Haftung, der Produkthaftung, der Gesetze oder anderweitig ergeben, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Der Ersatz oder die Wiederherstellung durch den Lieferanten führt nicht zu einer neuen Garantie.

 

8. Weder die andere Partei noch Dritte haben ein Recht auf Entschädigung für Folgeschäden oder zufällige Schäden oder auf zusätzliche Entschädigung oder Entschädigung für Schmerzen und Leiden. Diese Einschränkung gilt unabhängig von einem Mangel des Lieferanten bei der Erfüllung seiner Garantie oder anderer Verpflichtungen. Jede rechtliche Unfähigkeit, das Recht der anderen Partei oder eines Dritten auf eine solche Entschädigung zu beschränken, lässt das Recht des Lieferanten auf eine Entschädigung im Rahmen dieser Vereinbarung isoliert, und die andere Partei wird in keinem Fall mehr als den Kaufpreis erhalten.

 

Artikel 10. Abweichungen

 

Material:

 

Kleine Abweichungen in Qualität, Farbe, Härte, Dicke usw. geben der anderen Partei nicht das Recht, das Produkt abzulehnen.

 

Andere Rohstoffe:

 

Untergeordnete Abweichungen (wie Modellabweichungen) von/auf vom Lieferanten gesendeten Artikel geben der anderen Partei nicht das Recht, das Produkt abzulehnen.

 

Lieferfehler:

 

Wenn der Lieferant die falschen Produkte liefert, wird die andere Partei dies sofort dem Lieferanten melden und die falschen Produkte sammeln und die richtigen Produkte liefern. Die andere Party wird die falschen Produkte sorgfältig aufbewahren.

 

Artikel 11. Haftungsbeschränkung des Lieferanten

 

1. Uneingeschränkt gegenüber den Bestimmungen dieses Artikels haftet der Lieferant niemals für Mängel oder ein Fehlverhalten gegenüber der anderen Partei oder Dritten, die über dem von seinem Haftungsversicherer in Bezug auf den Schaden ausgezahlten Betrag übertragen werden.

 

2. Der Lieferant haftet niemals für den Einkommensverlust oder für die Kosten im Zusammenhang mit Unterbrechung, Still- und/oder Wiederaufnahme des Betriebs eines Unternehmens oder einer Arbeit oder einem Teil eines Unternehmens oder einer Arbeit oder Stagnation und/oder Schäden an der Arbeit, verursacht durch einen durch einen Mangel an verkauften Produkt.

 

3. Der Lieferant haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, sowohl Geräte als auch immateriell, was sich aus der Verwendung der Produkte des Lieferanten ergibt.

 

Artikel 12. Beschwerden

 

1. Beschwerden müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich eingereicht werden, wobei die erforderlichen Beweise, dass sich die Beschwerde auf die Lieferung/Leistung des Lieferanten bezieht. Wenn die andere Partei das gelieferte Produkt innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt nicht ordnungsgemäß inspiziert hat, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß abgeschlossen. Der Lieferant ist weder für die endgültige Eignung der Produkte und/oder der Leistung oder der individuellen Anwendungen noch für seine Ratschläge verantwortlich.

 

2. Die andere Partei wird in keiner Weise Ansprüche gegen den Lieferanten geltend machen, nachdem die andere Partei das Produkt oder einen Teil davon in Gebrauch gemacht, verändert oder verarbeitet, in Gebrauch gestellt und Dritte zur Verfügung gestellt hat und/oder pleite. /sein Siegel störte.

 

3. Beschwerden geben der anderen Partei nie das Recht, Gelder (aufgrund von Vergleich oder anderer Weise) oder auf teilweise Zahlungen zurückzuhalten, nicht einmal durch eine konservatorische Beschlagnahme der anderen Partei.

 

4. Defekt mit einem Teil der Lieferung gibt die andere Partei nicht das Recht, die gesamte Lieferung abzulehnen.

 

5. Wenn die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen eine Werksgarantie oder eine beliebige Form von Garantie oder Haftung von Dritten zur Verfügung stellen, wie auch genannt, übernimmt der Lieferant keine Haftung für die Erkenntnis der Lieferung/Leistung und alle Garantien für den Lieferanten.

 

6. Wenn der Lieferant eine Beschwerde behandelt, gilt dies nicht als Nachweis der Verdienste oder der rechtzeitigen Einreichung der Beschwerde.

 

Artikel 13. Scheidabilität, Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht

 

1. Wenn eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für unaufhörliche Konflikte mit den Bestimmungen des obligatorischen Rechts erklärt wird, ergänzen oder ändern die Parteien die Vereinbarung in einer Weise, die der Absicht der Parteien, wie in der Vereinbarung angegeben, so viel wie möglich beunruhigt.

 

2. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und der anderen Partei ergeben können, werden in erster Instanz vom zuständigen Gericht im Bezirk Arnhem beigelegt.

 

3. Alle Transaktionen mit dem Lieferanten wenden das niederländische Gesetz nur mit dem ausdrücklichen Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Verkauf von Waren (CISG) an.